0 61 31 - 6 29 99 91 / kanzlei@schaefer-erbrecht.de / Kontaktaufnahme gerne auch auf englisch und französisch
Eine Patientenverfügung rundet die Vorsorgeregelungen ab. Hier gibt man den Ärzten Handlungsanweisungen für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann.